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   VG Koblenz, 24.03.2004 - 2 K 2208/03.KO   

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https://dejure.org/2004,24283
VG Koblenz, 24.03.2004 - 2 K 2208/03.KO (https://dejure.org/2004,24283)
VG Koblenz, Entscheidung vom 24.03.2004 - 2 K 2208/03.KO (https://dejure.org/2004,24283)
VG Koblenz, Entscheidung vom 24. März 2004 - 2 K 2208/03.KO (https://dejure.org/2004,24283)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse (3)

  • rechtsindex.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Recht und Urteile Teil 2 - Kinder im Rechtsalltag

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Kind muß Feuerwehreinsatz bezahlen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Scheunenbrand - Neunjähriger Junge muss Kosten für Feuerwehreinsatz tragen - Brand wurde in zurechenbarer Weise grob fahrlässig verursacht

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.02.1984 - VI ZR 132/82

    Deliktsfähigkeit und Verschulden Minderjähriger

    Auszug aus VG Koblenz, 24.03.2004 - 2 K 2208/03
    Die Bestimmung des § 828 Abs. 3 BGB stellt dabei allein auf die intellektuelle Einsichtsfähigkeit ab, nicht auch auf die individuelle Steuerungsfähigkeit, sich dieser Einsicht gemäß zu verhalten (BGH NJW 84, 1958).

    Dabei orientiert es sich an den einschlägigen Entscheidungen anderer Gerichte, insbesondere an der auch thematisch eng verwandten Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 28. Februar 1984, NJW 1984, 1958 f. Dort war ebenfalls eine Scheune abgebrannt, weil eine von zwei Minderjährigen angezündete Kerze beim Umfallen Stroh entzündet hatte.

  • BGH, 10.03.1970 - VI ZR 182/68

    Verantwortlichkeit eines Jugendlichen

    Auszug aus VG Koblenz, 24.03.2004 - 2 K 2208/03
    Nach der sprachlichen Fassung des § 828 Abs. 3 BGB ist der Mangel der Einsicht - jedenfalls im Zivilprozess - nicht von Amts wegen zu berücksichtigen, sondern vom minderjährigen Schädiger zu behaupten und zu beweisen (BGH Versicherungsrecht 70, 467).

    Hinsichtlich der Feststellung dieses Verschuldensmaßstabs ist - als Besonderheit bei jugendlichen Tätern - nicht auf die individuelle Fähigkeit des Jugendlichen abzustellen, sondern darauf, ob ein normal entwickelter Jugendlicher dieses Alters die Gefährlichkeit seines Tuns hätte voraussehen und dieser Einsicht gemäß hätte handeln können und müssen (BGB NJW 1970, 1038).

  • BGH, 27.01.1970 - VI ZR 157/68

    Jugendliche - Verschulden - Verantwortlichkeit - Ballspiel

    Auszug aus VG Koblenz, 24.03.2004 - 2 K 2208/03
    Ist hiernach die erforderliche Einsicht vorhanden, so gestattet sie regelmäßig den Schluss auf die Einsicht zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit (BGH Versicherungsrecht 70, 374).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.03.2005 - 12 A 11342/04

    Scheune abgebrannt - Neunjähriger handelte nicht grob fahrlässig

    Unter teilweiser Abänderung des aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 24. März 2004 ergangenen Urteils des Verwaltungsgerichts Koblenz - 2 K 2208/03.KO - wird der Bescheid der Beklagten vom 4. März 2003 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides des Kreisrechtsausschusses bei der Kreisverwaltung B. vom 22. Juli 2003 in vollem Umfang aufgehoben.
  • VG Koblenz, 30.01.2008 - 5 K 1334/07

    Teures Rauchen in der Scheune

    So wurde in der Rechtsprechung die Einsichtfähigkeit bei anderen solchen Scheunenbrandfällen, ausgelöst beispielsweise durch Zündeln, für Kinder geringeren Alters durchweg bejaht (vgl. BGH, Urteil vom 28. Februar 1984 - VI ZR 132/82 -, NJW 1984, S. 1958; OVG Rheinland-Pfalz, Urteile vom 13. Dezember 1996 - 12 A 11517/96.OVG - und vom 22. März 2005 - 12 A 11342/04.OVG - vgl. auch die Urteile des Verwaltungsgericht Koblenz vom 26. November 2003 - 2 K 1265/03.KO - und 24. März 2004 - 2 K 2208/03.KO - Verwaltungsgericht Sigmaringen, Urteil vom 05. Februar 2003 - 5 K 310/02 - Verwaltungsgericht Ansbach, Urteil vom 25. März 2004 - AN 5 K 03.00830 -).
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